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  Lust bekommen? dann helfen wir Ihnen weiter!
  Rufen Sie uns unter 0171-8300760 an oder schreiben uns eine Mail.
  Wir freuen uns auf Ihre Fragen
  Ihr Team von
 
  
  
 
  Sie holen Ihr Boot bei uns ab und geniesen den Tag auf der „Fulda“ wo und wie Sie Ihne selbst gestalten 
  wollen. Wir weisen darauf hin, das unsere Boote ausschließlich auf der Fulda, nicht auf Eder, Werra 
  Diemel oder Weser genutzt werden dürfen!
  Merkblatt für das Befahren der Fulda mit Wassersportfahrzeugen !
  Die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beginnt an der Fulda unterhalb des Ortes Mecklar an der 
  ehemaligen Kreisgrenze Hersfeld/Rotenburg mit dem Fluss-Km 0. 
  Oberbhalb ist für die Fulda das Wasserwirtschaftsamt Fulda zuständig. Tel.: 0661/2920
  Von Fluss-Km 0 ( Mecklar ) bis Fluss-Km 76,78 (Kassel/Waldau) ist die Fulda eine Bundeswasserstrasse, die aber nicht dem 
  allgemeinen Schiffs und Bootsverkehr gemäß Wasserstrassengesetz vom 23.08.1990 gewidmet ist. Das Befahren der 
  Strecke ist nur im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ nach dem Hessischen Wassergesetz mit kleinen, 
  flachgehenden Booten erlaubt. Dieses Befahren im Rahmen des Gemeingebrauchs geschieht immer auf eigene Gefahr. Er 
  kann nicht darauf vertrauen, dass überall ausreichend tiefes Fahrwasser und eine Hindernisfreie Flussstrecke vorfindet. 
  Auf diesem Flussabschnitt befinden sich 3 Schleusen. Die Schleuse Rotenburg ist nicht benutzbar. Die Boote müssen dort 
  umgetragen werden. Die Schleusen Neumorschen, Melsungen, Guxhagen sind Selbstbedienungsschleusen.
  An dem Wehr „Neue Mühle“ befindet sich eine Umtrageeinrichtung. Es handelt sich bei den Schleusen um alte Bauwerke! 
  Die Benutzung mit gebührenfreier Selbstbedienung ist mit besonderer Vorsicht möglich. In den Schleusenkammern kann 
  nicht mit glatten Wänden gerechnet werden, und auf dem Schleusengelände bestehen oft Unebenheiten.
  Die Benutzung der Anlagen ist nur vom 16.April bis 30. September eines jeden Jahres von Sonnenaufgang bis 
  Sonnenuntergang und nur bei Wasserständen zulässig, die die Plattform nicht überspülen.
  Die Betriebszeiten für die von Schleusenpersonal zu bedienenden Schleusen, - ab der Schleuse Kassel - können beim 
  Wasser und Schifffahrtsamt Hann. Münden unter der Tel.-Nr. 05541/952-0 erfragt werden. Von Fluss-Km 76,780 
  (Kassel/Waldau) bis Fluss-Km 108,78 (Zusammenfluss von Fulda und Werra in Hann. Münden) ist die Fulda mit Fahrzeugen 
  bis zu 120 cm Tiefgang befahrbar.
  Die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt beträgt für Motorboote 18 Km/h zu Tal und 12 Km/h zu Berg.  
  ACHTUNG besonderer Hinweis:
  Alkohol und sonstige Betäubungsmittel sind aufs schärfste untersagt.
  Neben den Gefahren für Sie selbst sei darauf hingewiesen, dass Sie Ihren „PKW-
  Führerschein“ in Gefahr bringen!
  Grundsätze  -  Bestandteil unserer AGB‘s
  Kanusportler sollten alles daran setzen, dass von unserem Sport keine zusätzliche Belastung für die Natur ausgeht. Daher 
  haben wir einige Ratschläge für Sie zusammengestellt, damit Sie unbeabsichtigte Störungen des empfindlichen 
  Naturhaushaltes vermeiden können.
  1.
  Vermeiden Sie bitte alles, was Tiere stören oder auch nur beunruhigen könnte. Alle Feuchtgebiete sind von 
  besonderer Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Natur. Flachwasserbereiche, Uferzonen sowie 
  angrenzendes Umland sind Brut- und Aufzuchtgebiete für viele Tiere und insbesondere für Wasservögel, 
  deren Brutzeit sich von April bis Juli erstreckt. Halten Sie möglichst großen Abstand von Nestern und 
  Nachwuchs führenden Wasservögeln. Sind Sie mit mehreren Booten unterwegs und müssen Sie ein Nest oder 
  eine Vogelfamilie passieren, fahren Sie bitte weiträumig und zügig vorbei. Halten Sie die Boote eng 
  zusammen, um die Störung möglichst kurz zu halten.
  2.
  Informieren Sie sich bitte vor Beginn der Fahrt, ob Ihr Weg durch ein Schutzgebiet führt. In vielen Bereichen 
  unseres Landes sind Schutzgebiete ausgewiesen. Hier gelten besondere Bestimmungen zum Schutz der Tier- 
  und Pflanzenwelt. Schuldhafte Verstöße gegen Fahr- und Betretungsverbote hat der Gesetzgeber mit 
  empfindlichen Bußgeldern belegt.
  3.
  Melden Sie Umweltverschmutzungen.
  4.
  Informieren Sie sich vor der Fahrt bitte über das Gewässer, das Sie befahren wollen. Dies sollte eine 
  Selbstverständlichkeit sein, nicht nur aus Umweltschutzgründen sondern auch aus Sicherheitsgründen. Alle 
  notwendigen Informationen erhalten Sie aus den zur Verfügung gestellten Flusskarten
  5.
  Denken Sie schon bei der Anfahrt an die Umwelt. Bilden Sie Fahrgemeinschaften. Stellen Sie Ihren PKW bitte 
  auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf Privat- oder Forstwegen oder sogar Gaststättenparkplätzen ab. Ist 
  letzteres unumgänglich, dann fragen Sie bitte um Erlaubnis.
  6.
  Vermeiden Sie Uferbeschädigungen beim Start. Starten Sie Ihre Paddeltour nur von Ufern, an denen keine 
  Schäden verursacht werden können. Starten Sie bitte nicht, indem Sie mit Ihrem Boot die Uferböschung 
  hinunterrutschen. Dies zerstört nur das Ufer.
  7.
  Alle Flachwasser- und Schilfzonen bitte weiträumig umfahren. Sie stehen unter besonderem Schutz. Es sind 
  wertvolle Laich- und Brutgebiete für Fische und Vögel und Standorte seltener Wasserpflanzen.
  8.
  Genießen Sie die Stille und Einsamkeit. Stören Sie nicht andere Leute, die wie Sie die Ruhe suchen. 
  Vermeiden Sie Lärm und lautes Rufen.
  9.
  Rasten und Lagern zur kurzen Erholung ist nur an Plätzen möglich, an denen das Ufer nicht beschädigt 
  werden kann.
  10.
  Nehmen Sie ihren Müll wieder mit und lassen Sie ihn keinesfalls an ihren Rast- oder Lagerplätzen liegen.
  11.
  Nehmen Sie beim Umtragen besondere Rücksicht auf Uferbefestigungen.
  (Quelle: DKV-Faltblatt "Naturbewusst paddeln) 
  Stand Februar 2016 – ohne Gewähr
 
 
   
   
 
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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  Version 2021 - 01 vom 30.04.2021
  
 
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